Der Umschulungslehrgang gliedert sich in die folgenden fünf Qualifikationsschwerpunkte:
- 1.
- Luftfahrzeuge,
- 2.
- Luftfahrtrechtliche Bestimmungen und sonstige Regelungen,
- 3.
- Vorschriften über Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Abfertigung, Gewährleisten der Arbeitssicherheit,
- 4.
- Kommunikation und Kooperation,
- 5.
- Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen.
(1) Der Qualifikationsschwerpunkt „Luftfahrzeuge" umfasst folgende Qualifikationsinhalte: 32 Tage
- a)
- Kenntnis von Luftfahrzeugtypen und -versionen,
- b)
- Kenntnis und Anwendung von Bezeichnungen und Codes,
- c)
- Kenntnis und Berücksichtigung der Struktur von Luftfahrzeugen,
- d)
- Kenntnis von Anordnung, Merkmalen und Funktionen der Laderäume und -einheiten sowie der Ausstiege,
- e)
- Kenntnis und Zuordnung von Bedienelementen und Versorgungsanschlüssen,
- f)
- Kenntnis und Anwendung von Ladeanweisungen.
(2) Der Qualifikationsschwerpunkt „Luftfahrtrechtliche Bestimmungen und sonstige Regelungen" umfasst folgende Qualifikationsinhalte: 11 Tage
- a)
- Beachten von Rechtsgrundlagen im Luftverkehr, insbesondere behördlichen Bestimmungen, Flughafenbenutzungsordnung und einschlägigen Bestimmungen des Luftsicherheitsgesetzes,
- b)
- Kenntnis und Anwendung von Fachbegriffen und Abkürzungen im Luftverkehr,
- c)
- Beachten von Vorschriften über gefährliche Güter und besondere Ladungen,
- d)
- Kenntnis der Verkehrsgeografie.
(3) Der Qualifikationsschwerpunkt „Vorschriften über Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Abfertigung, Gewährleisten der Arbeitssicherheit" umfasst folgende Qualifikationsinhalte: 11 Tage
- a)
- Anwenden von Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften,
- b)
- Beachten von Regeln des Gesundheitsschutzes, Verstehen des Gesundheitsmanagements,
- c)
- Anwenden von Regeln des Umweltschutzes, Verstehen des Umweltschutzmanagements,
- d)
- Einleiten und Anwenden von Erste-Hilfe-Maßnahmen,
- e)
- Anwenden von Vorschriften des Brandschutzes und Ergreifen von Maßnahmen zur Brandbekämpfung.
(4) Der Qualifikationsschwerpunkt „Kommunikation und Kooperation" umfasst folgende Qualifikationsinhalte: 21 Tage
- a)
- Kenntnis und Anwendung von Teamarbeit und Kooperation mit anderen Bereichen,
- b)
- Beherrschen des Kommunikationsverhaltens und Umgehen mit Konflikten,
- c)
- Anwenden fachspezifischer fremdsprachlicher Kenntnisse in englischer Sprache,
- d)
- Erkennen und Melden von Schäden und besonderen Vorkommnissen,
- e)
- Kenntnis von Prozessabläufen bei der Abfertigung.
(5) Der Qualifikationsschwerpunkt „Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen" umfasst folgende Qualifikationsinhalte: 2 Tage
- a)
- Verstehen der Grundlagen des Berufsbildungsrechts,
- b)
- Verstehen der Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts, insbesondere des Arbeitsvertragsrechts, des Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrechts sowie des Sozialversicherungsrechts.