Zitierungen von § 1 Verordnung über den anerkannten Umschulungsabschluss Geprüfte Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BodVerkDUmschV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BodVerkDUmschV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 BodVerkDUmschV Bewertung der Prüfungsleistungen; Bestehen der Prüfung (vom 08.03.2016)
... mindestens anzugeben sind: 1. die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, 2. die vollständige Bezeichnung und Fundstelle dieser ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungs- und Umschulungsverordnungen
V. v. 01.03.2016 BGBl. I S. 336
Artikel 1 HandwFortbÄndV Änderung der Verordnung über den anerkannten Umschulungsabschluss Geprüfte Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr
... mindestens anzugeben sind: 1. die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, 2. die vollständige Bezeichnung und Fundstelle dieser ...


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