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Artikel 2 - Fünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (50. FuttMVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.03.2015 BGBl. I S. 362 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.09.2015 BAnz AT 06.10.2015 V1
Geltung ab 09.04.2015
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Artikel 2 Inkrafttreten


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. Oktober 2015 FuttMV

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) (aufgehoben)


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. April 2015.





 

Frühere Fassungen von Artikel 2 Fünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.10.2015Artikel 1 Vierzehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
vom 28.09.2015 BAnz AT 06.10.2015 V1

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Fünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 50. FuttMVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 50. FuttMVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierzehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.09.2015 BAnz AT 06.10.2015 V1
Artikel 1 14. FuttMRÄndV Änderung der Fünfzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
...  2 Absatz 2 der Fünfzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung vom 25. ...