§ 133 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 7631-11 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 133 Unzureichende Höhe versicherungstechnischer Rückstellungen


§ 133 wird in 12 Vorschriften zitiert

(1) Sofern ein Versicherungsunternehmen auf Grund einer Verletzung der in den §§ 74 bis 88 geregelten Pflichten nur unzureichende versicherungstechnische Rückstellungen bildet, kann die Aufsichtsbehörde die freie Verfügung über die Vermögenswerte des Unternehmens einschränken oder untersagen.

(2) Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn ein Versicherungsunternehmen keine ausreichenden versicherungstechnischen Rückstellungen im Sinne der §§ 341e bis 341h des Handelsgesetzbuchs bildet.

(3) Hat die Aufsichtsbehörde die Absicht, die freie Verfügung über die Vermögenswerte nach Absatz 1 zu untersagen oder einzuschränken, so hat sie zuvor die Aufsichtsbehörde des Mitglied- oder Vertragsstaats, in dem das Unternehmen eine Zweigniederlassung unterhält oder Dienstleistungen erbringt, davon zu unterrichten und die Vermögenswerte zu bezeichnen, die Gegenstand der beabsichtigten Maßnahme sein sollen.

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Zitierungen von § 133 VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 133 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 70 VAG Erleichterungen für Unternehmen, die bereits in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat zugelassen sind
... für die im Inland belegenen Vermögensgegenstände. Die §§ 133 bis 137 bleiben ...
§ 134 VAG Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung (vom 13.01.2019)
... Vermögenswerte des betreffenden Versicherungsunternehmens einschränken oder untersagen; § 133 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. (8) Hat die Aufsichtsbehörde die freie ...
§ 135 VAG Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung
... die Vermögenswerte des Versicherungsunternehmens einschränken oder untersagen; § 133 Absatz 3 und § 134 Absatz 8 sind entsprechend ...
§ 169 VAG Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat
... des Rückversicherungsunternehmens trifft die Bundesanstalt in den in den §§ 133 , 134 und 135 geregelten Fällen die dort vorgesehenen Maßnahmen. Die ...
§ 212 VAG Anzuwendende Vorschriften (vom 13.01.2019)
... Ausstattung die §§ 74 bis 124, 125 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie die §§ 131 und 133 , 6. (aufgehoben) 7. von den Vorschriften über Aufgaben und allgemeine ...
§ 234f VAG Allgemeines (vom 01.02.2019)
... Für Pensionskassen gelten nicht die §§ 74 bis 88 und 133 , 134 Absatz 4 und 5, die §§ 301 und 304 Absatz 1 Nummer 2 sowie die §§ 341 bis ...
§ 310 VAG Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung (vom 01.01.2022)
... und 2, den §§ 19, 20, 25 Absatz 4 Satz 1 und 2, den §§ 36, 66a, 127 Absatz 2, § 133 Absatz 1 und 2 , § 134 Absatz 7, § 135 Absatz 3, § 137 Absatz 2, den dem § 264 sowie nach ...
§ 332 VAG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2022)
... a) § 18 Absatz 1, 2 erster Halbsatz, Absatz 2a oder Absatz 3 Satz 4, § 19 Absatz 1, § 133 Absatz 1 , § 134 Absatz 7 erster Halbsatz, § 135 Absatz 3 erster Halbsatz oder § 305 Absatz ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 20. Juni 1991 über die Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung (91/371/EWG)
V. v. 26.10.1994 BGBl. I S. 3202; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 45 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 1 DirektVAbkV (vom 01.01.2016)
... eines Unternehmens mit Sitz in der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf Grund des § 133 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes eine Verfügungsbeschränkung ... für die in der Bundesrepublik Deutschland belegenen Vermögensgegenstände. § 133 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bleibt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen (vom 31.12.2015)
... werden jeweils die Wörter „§ 81b Abs. 4" durch die Wörter „§ 133 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" ersetzt. (46) In § 1 Absatz 6 ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
Artikel 1 EbAVUG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Allgemeines (1) Für Pensionskassen gelten nicht die §§ 74 bis 88 und 133 , 134 Absatz 4 und 5, die §§ 301 und 304 Absatz 1 Nummer 2 sowie die §§ 341 bis ...

Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 6 RiG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... und 2, den §§ 19, 20, 25 Absatz 4 Satz 1 und 2, den §§ 36, 66a, 127 Absatz 2, § 133 Absatz 1 und 2 , § 134 Absatz 7, § 135 Absatz 3, § 137 Absatz 2, den §§ 264 und 298 ...


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