§ 356 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 7631-11 Versicherungsaufsichtsrecht
| |

§ 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 8


§ 356 hat 4 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert

1§ 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 ist erstmals auf die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2017 beginnt. 2§ 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 ist erstmals auf die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2018 beginnt.


Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013 G. v. 18. Dezember 2018 BGBl. I S. 2626 m.W.v. 1. Januar 2019

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 356 VAG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2019Artikel 2 Gesetz zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013
vom 18.12.2018 BGBl. I S. 2626
aktuell vorher 03.01.2018Artikel 15 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 14 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
aktuell vorher 25.06.2017Artikel 13 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
aktuellvor 25.06.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 356 VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 356 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2626
Artikel 2 FiMaAnpG 2018 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Verordnung (EU) 2016/1011 oder die Verordnung (EU) 2017/2402". c) Die Angabe zu § 356 wird wie folgt gefasst: „§ 356 Übergangsvorschrift zu § 35 ... c) Die Angabe zu § 356 wird wie folgt gefasst: „ § 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 8". 2. § ... 4d, 4e, 4f, 4g, 4h, 4i und 4j" ersetzt. 9. § 356 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 8". b) ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 13 2. FiMaNoG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
...  c) Nach der Angabe zu § 355 wird folgende Angabe angefügt: „ § 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5". 2. § 35 ... Wörter „Absatz 4d und 4e" ersetzt. 9. Nach § 355 wird folgender § 356 eingefügt: „§ 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz ... 9. Nach § 355 wird folgender § 356 eingefügt: „ § 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 § 35 Absatz 1 Satz ...
Artikel 14 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Verordnung (EU) 2015/2365 oder die Verordnung (EU) 2016/1011". c) Die Angabe zu § 356 wird wie folgt gefasst: „§ 356 Übergangsvorschrift zu § 35 ... c) Die Angabe zu § 356 wird wie folgt gefasst: „ § 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6". 2. § ... 4e und 4f" durch die Wörter „Absatz 4d, 4e, 4f und 4g" ersetzt. 8. § 356 wird wie folgt gefasst: „§ 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz ... 4e, 4f und 4g" ersetzt. 8. § 356 wird wie folgt gefasst: „ § 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6 § 35 Absatz ...
Artikel 15 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 356 wie folgt gefasst: „§ 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 356 wie folgt gefasst: „ § 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7". 2. ... vom 12.6.2014, S. 84; L 6 vom 10.1.2015, S. 6; L 270 vom 15.10.2015, S. 4)." 4. § 356 wird wie folgt gefasst: „§ 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz ... vom 15.10.2015, S. 4)." 4. § 356 wird wie folgt gefasst: „ § 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 § 35 ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed