Eingangsformel - Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (VAMoG k.a.Abk.)

G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 3
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Eingangsformel 1)



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


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1)
Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/51/EU (ABl. L 153 vom 22.5.2014, S. 1) geändert worden ist.



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