Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 1 - Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (VAMoG k.a.Abk.)

G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 3
| |

Artikel 1 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen


Artikel 1 hat 2 frühere Fassungen, wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2016 VAG mWv. 11. April 2015

(gesamter Text siehe Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)



Anzeige


 

Frühere Fassungen von Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.12.2015Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie
vom 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
aktuell vorher 06.11.2015Artikel 14 Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
vom 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
aktuellvor 06.11.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 VAMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 VAMoG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2016 in Kraft. In Artikel 1 tritt § 355 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Am 1. Januar 2016 treten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 14 AbwMechG Änderung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
...  1 des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 1. April 2015 ...

Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 3 EUMobRLUG Änderung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
... (BGBl. I S. 2029) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 1 werden nach § 236 Absatz 2 die folgenden Absätze 2a und 2b eingefügt:  ...