Als Meisterprüfungsarbeit sind die nachstehend genannten Arbeiten auszuführen:
- 1.
- Ermittlung der Kenndaten des Hörorganes,
- 2.
- Auswahl geeigneter Hörhilfen auf Grund der ermittelten Daten,
- 3.
- Voreinstellung der ausgewählten Hörhilfen und Meßkontrolle,
- 4.
- Meßvergleich der Hörhilfen am Hörbehinderten,
- 5.
- Herstellen von vier paßgenauen Abformungen des äußeren Ohres,
- 6.
- Herstellen eines Rohlings einer Hinter-dem-Ohr-Otoplastik, einer In-dem-Ohr-Schale und einer Sonderform.