Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben

Eingangsformel - Wehrsoldempfängervergütungsverordnung (WSEVergV)

V. v. 09.04.2015 BGBl. I S. 613 (Nr. 16); aufgehoben durch Artikel 34 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
Geltung ab 01.07.2012; FNA: 53-1-4 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 2 Absatz 5 des Wehrsoldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1718) verordnet das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Finanzen:



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