Zitierungen von § 11 BWFSPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BWFSPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWFSPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BWFSPrV Bestandteile, Zeitpunkt und Organisation der Prüfung
... Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (§§ 11 und 14). (2) Die Prüfung findet am Ende des letzten Halbjahrs eines Lehrgangs, der ...
§ 26 BWFSPrV Prüfungsprotokolle
... Die Protokolle über die schriftlichen Abschlussprüfungen in den Fächern nach § 11 sind von den aufsichtführenden Lehrkräften anzufertigen und zu unterschreiben. Jedes ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung
V. v. 15.07.2020 BGBl. I S. 1697
Artikel 1 BWFSPrVÄndV Änderung der Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung
... Abschlussprüfung werden die Vornoten dem Prüfling mitgeteilt." 7. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird durch die folgenden Absätze 1 und ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed