Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BDGBuKBMinASVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.05.2015 BGBl. I S. 690 (Nr. 18); Geltung ab 19.05.2015, abweichend siehe Artikel 3
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Eingangsformel



Auf Grund des § 83 Absatz 1 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:



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