Bekanntmachung - Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Bremen) (LRAbwBek k.a.Abk.)

B. v. 18.05.2015 BGBl. I S. 700 (Nr. 18); Geltung ab 26.03.2015
|

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 26. März 2015 IfSG § 25

Nachstehend wird der Hinweis der Freien Hansestadt Bremen auf von Bundesrecht nach Artikel 72 Absatz 3 Satz 1, Artikel 84 Absatz 1 Satz 2, Artikel 125b Absatz 1 Satz 3 oder Artikel 125b Absatz 2 des Grundgesetzes abweichendes Landesrecht mitgeteilt:

Bundesrecht,
von dem abgewichen wird
Abweichendes Landesrecht
Gesetz/Verordnung
(ggf. Einzelvorschrift)
a) Gesetz/Verordnung
(ggf. Einzelvorschrift)
b) Fundstelle
c) Rechtsgrundlage der Abweichung
d) Tag des Inkrafttretens
§ 25 Absatz 1 bis 3 des Infektionsschutzgeset-
zes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das
zuletzt durch Artikel 4 Absatz 21 des Gesetzes
vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert
worden ist
a) § 2 des Gesetzes zur Behandlungseinleitung bei Infektionen
mit übertragbaren Krankheiten durch Dritte (BremBIüKDG)
vom 24. März 2015
b) Brem.GBl. S. 118
c) Artikel 84 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes
d) 26. März 2015




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed