Artikel 6 - Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)

G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532; Geltung ab 23.05.2015, abweichend siehe Artikel 13
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Artikel 6 Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Mai 2015 SLV § 18

§ 18 Absatz 2 Satz 2 der Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. I S. 1813), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 730) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 6 BwAttraktStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 BwAttraktStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BwAttraktStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581
Artikel 11 PflBRefG Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. I S. 1813), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 706 ) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „oder Gesundheits- und ...


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