Artikel 1 - Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (KInvFGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds"


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2015 KInvFErrG

(gesamter Text siehe Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds" - KInvFErrG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 KInvFGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KInvFGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage KInvFGEG zu Artikel 1 § 5 Absatz 1


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