Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (HaagÜbkGeStuaÄndGBek k.a.Abk.)

B. v. 23.06.2015 BGBl. I S. 1034 (Nr. 25); Geltung ab 03.07.2015
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Bekanntmachung
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Bekanntmachung ändert mWv. 3. Juli 2015 HaagÜbkGeStuaÄndG Artikel 8

Nach Artikel 8 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2082) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Artikel 1, 2 Nummer 1 und die Artikel 3 und 4 dieses Gesetzes nach seinem Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 mit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen für die Europäische Union mit Ausnahme Dänemarks am 1. Oktober 2015 in Kraft treten werden1.

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1
Mit Beschluss des Rates vom 4. Dezember 2014 (ABl. L 353 vom 10.12.2014, S. 5) hat die Europäische Union das Übereinkommen genehmigt. Die Genehmigungsurkunde mit den Erklärungen der Europäischen Union aus dem genannten Ratsbeschluss ist am 11. Juni 2015 hinterlegt worden.

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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Im Auftrag Beate Kienemund



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