Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 12 - Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (IntErbRVGEG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Gerichtskostengesetzes


Artikel 12 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 17. August 2015 GKG § 1, Anlage 1, mWv. 4. Juli 2015 § 5, § 52

Das Gerichtskostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 (BGBl. I S. 154), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2082; 2015 I S. 1034) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 18 wird das Wort „und" durch ein Semikolon ersetzt.

b)
Der Nummer 19 wird das Wort „und" angefügt.

c)
Nach Nummer 19 wird folgende Nummer 20 eingefügt:

„20.
nach Abschnitt 3 des Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1042)".

abweichendes Inkrafttreten am 04.07.2015

2.
In § 5 Absatz 2 Satz 2 wird vor der Angabe „Absatz 1" das Wort „im" durch das Wort „in" ersetzt.

3.
In § 52 Absatz 7 wird die Angabe „Absatz 5" durch die Angabe „Absatz 6" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


4.
In Nummer 1512 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) wird im Gebührentatbestand nach der Angabe „§ 57 AVAG" die Angabe „oder § 27 IntErbRVG" eingefügt.

 
Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 IntErbRVGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IntErbRVGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 22 IntErbRVGEG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 17. August 2015 in Kraft. (2) Artikel 12 Nummer 2 und 3, Artikel 13 Nummer 2, 3 Buchstabe b, Nummer 6 bis 9 und 10 Buchstabe j bis n, q und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

3. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2525
Artikel 3 3. ORRG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 (BGBl. I S. 154), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, wird wie folgt ...