§ 18 Leistung für die Erstausstattung bei Geburt
Für jedes Kind, das während der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes geboren oder zum Zwecke einer Adoption erstmals in den Haushalt aufgenommen wird, erhalten freiwilligen Wehrdienst Leistende Leistungen für eine Erstausstattung in Höhe von 450 Euro.
interne Verweise
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