Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 10 - Automatenfachmannausbildungsverordnung (AutomAusbV)

V. v. 01.07.2015 BGBl. I S. 1075 (Nr. 26)
Geltung ab 01.08.2015; FNA: 806-22-1-101 Berufliche Bildung

§ 10 Prüfungsbereich Automatenbetreuung



(1) Im Prüfungsbereich Automatenbetreuung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,

1.
Arbeitsaufträge zu analysieren, Informationen zu beschaffen und Zeitaufwand abzuschätzen,

2.
Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, wirtschaftlicher, sicherheitstechnischer, kundenspezifischer und ökologischer Gesichtspunkte zu planen und zu dokumentieren,

3.
Material und Werkzeug zu disponieren und zu handhaben,

4.
Füllstände zu überprüfen, Automaten bedarfsgerecht zu befüllen und zu leeren,

5.
Standsicherheit zu gewährleisten, Automaten durch Sichtkontrolle zu prüfen und in Betrieb zu nehmen,

6.
branchenspezifische Software anzuwenden und technische Informationssysteme zu nutzen und

7.
branchenrechtliche Vorschriften, Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit sowie den Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den Umweltschutz zu beachten.

(2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:

1.
Aufstellen und Anschließen eines betriebsfertigen Automaten,

2.
Auslesen der gespeicherten Daten des Automaten und Befüllen und Entleeren eines Automaten sowie

3.
Warten und Reinigen von Automaten, einschließlich Austausch von Verschleißteilen.

(3) Der Prüfling soll zu jeder der in Absatz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Tätigkeiten eine Arbeitsprobe durchführen. Mit dem Prüfling soll während der Durchführung der Arbeitsprobe nach Absatz 2 Nummer 3 ein situatives Fachgespräch geführt werden.

(4) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.



 

Zitierungen von § 10 AutomAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 AutomAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AutomAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 AutomAusbV Anrechnung von Ausbildungszeiten
... Automatenservice erbrachten Leistungen dem Teil 1 der Abschlussprüfung nach den §§ 10 und 11 ...