Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Personalausweisgebührenverordnung und der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (PAuswVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium des Innern verordnet auf Grund

-
des § 34 Nummer 1 und 8 des Personalausweisgesetzes, von denen Nummer 8 durch Artikel 2 Absatz 13 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, in Verbindung mit § 23 Absatz 2 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt sowie

-
des § 56 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) unter Berücksichtigung des Artikels 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1738):



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