Die
Verordnung zur Änderung zur sowie Passverordnung der Änderung der Aufenthaltsverordnung vom
3. März 2015 (BGBl. I S. 218) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- Artikel 2 ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- In Nummer 2 ist § 80 Satz 2 zu streichen.
- b)
- Folgende Nummer 3 ist anzufügen:
- „3.
- In den Anlagen D4c, D7a und D8a werden die Innenseiten 4 und 5 jeweils durch die im Anhang zu Artikel 2 Nummer 3 dieser Verordnung enthaltenen Innenseiten 4 und 5 entsprechend der dort vorgesehenen Reihenfolge ersetzt."
- 2.
- Im Anhang zu der Verordnung sind die Wörter „Anhang zu Artikel 2 Nummer 2" durch die Wörter „Anhang zu Artikel 2 Nummer 3" zu ersetzen.