Änderung Artikel 7 Kleinanlegerschutzgesetz vom 25.06.2017

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Artikel 7 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.06.2017 geltenden Fassung
Artikel 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.06.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung


(Text neue Fassung)

Artikel 7 (aufgehoben)


vorherige Änderung

In § 5a Absatz 1 Satz 2 der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1432), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 956) geändert worden ist, wird nach Nummer 3 folgende Nummer 3a eingefügt:

'3a. den nach § 33 Absatz 3b des Wertpapierhandelsgesetzes festgelegten Zielmarkt,'.



 
 



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