Artikel 5 - Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (KiGAnhG 2015 k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes


Artikel 5 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 BKGG § 6

§ 6 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2417) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 188 Euro, für dritte Kinder 194 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 219 Euro."

2.
In Absatz 2 wird die Angabe „184 Euro" durch die Angabe „188 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 KiGAnhG 2015 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KiGAnhG 2015 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 KiGAnhG 2015 Weitere Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 ...
Artikel 10 KiGAnhG 2015 Inkrafttreten
... der folgenden Absätze am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 5 , 8 und 9 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. (3) Die Artikel 2, 4 und 6 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Nichtanrechnung rückwirkender Erhöhungen des Kindergeldes
Artikel 8 G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1202, 1205
Gesetz KiGAnrG
... Zuflusses des Unterschiedsbetrags. (2) Absatz 1 gilt für das durch Artikel 1 und 5 des Gesetzes vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1202) rückwirkend erhöhte Kindergeld mit der ...


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