Die Auszüge oder beglaubigten Abschriften, die der Standesbeamte des Standesamts I in Berlin aus den nach Anlage I Kapitel II Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe ddd des
Einigungsvertrages übernommenen Beschlüssen über Todeserklärungen und Feststellungen der Todeszeit erteilt, sind mit "Auszug aus dem ..." oder "Beglaubigte Abschrift des ..." und der Bezeichnung der Entscheidung zu überschreiben sowie am Schluß mit einem Beglaubigungsvermerk zu versehen.