1. für die Prüfung der Ehefähigkeit | |
a) bei der Anmeldung der Eheschließung oder b) bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses | 33 Euro |
wenn ausländisches Recht zu beachten ist | 55 Euro |
2. für die Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt | 17 Euro |
3. für die Nachprüfung der Ehefähigkeit bei der Eheschließung vor einem anderen Standesbeamten als dem, der die Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen hat | 33 Euro |
4. für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlicher Erkrankung nach § 7 PStG | 55 Euro |
5. für die Anlegung eines Familienbuches auf Antrag | 33 Euro |
6. für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer | 33 Euro |
7. für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften | 17 Euro |
8. für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch, dem Geburtenbuch, dem Sterbebuch, den früheren Standesregistern oder dem Buch für Todeserklärungen | 7 Euro |
9. für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszuges aus einem Familienbuch oder einer beglaubigten Abschrift aus einem in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis zum 31. Dezember 1957 angelegten Familienbuch | 8 Euro |
10. für die Erteilung eines Geburtsscheines | 5 Euro |
11. für die Erteilung einer sonstigen Personenstandsurkunde | 7 Euro |
12. für die Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung | 7 Euro |
13. für ein zweites und jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird | Die Hälfte der Gebühr nach Nr. 8 bis 11 |
14. für die Erteilung einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch | 5 Euro |
15. für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand | 17 bis 55 Euro |
16. für die Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie | 5 Euro. |