Änderung Anlage 28 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 28.08.2007

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Anlage 28 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.08.2007 geltenden Fassung
Anlage 28 n.F. (neue Fassung)
in der am 28.08.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 7 G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 28 (zu § 26)


(Text alte Fassung)

siehe BGBl. I 1999 S. 2204

(Text neue Fassung)

siehe BGBl. I 2007 S. 2009




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