... die in den §§ 11, 21 und 37 des Gesetzes sowie die in den §§ 3 bis 7 und 9 dieser Verordnung vorgeschriebenen Angaben nicht enthalten und diese auch bei der ...
... auch die Angaben aufzunehmen, die nach den §§ 21 und 37 des Gesetzes und nach § 3 dieser Verordnung in das Geburten- oder Sterbebuch einzutragen sind. Der Schiffsführer hat ...