Das
Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom
11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel
2 Absatz 8 des Gesetzes vom
21. Januar 2015 (BGBl. I S. 10) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 16 Absatz 2 Nummer 1 wird nach dem Wort „eingehen" ein Komma und werden die Wörter „die Familien in ihrer Gesundheitskompetenz stärken" eingefügt.
- 2.
- In § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter „in der Einrichtung unterstützt wird" durch die Wörter „und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung unterstützt werden" ersetzt.
Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
G. v. 28.10.2015 BGBl. I S. 1802