Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2021 aufgehoben

§ 1 - Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais (SaatIV k.a.Abk.)

V. v. 28.07.2015 BGBl. I S. 1418 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 01.10.2018 BGBl. I S. 1571
Geltung ab 01.08.2015 bis 31.12.2018; FNA: 7822-6-48 Sortenschutz, Saatgut
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§ 1 Anwendungsbereich



Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der in Nummer 1.1 der Anlage der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz genannten Arten Hafer (Avena spp.), Gerste (Hordeum spp.), Weizen (Triticum spp.) und Mais (Zea mays).



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