(613-4-4)
In §
1 Absatz 2 der
Verordnung über das Prüfungsverfahren zur Anwendung von Antidumpingzollsätzen und Ausgleichszollsätzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 613-4-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel
373 der Verordnung vom
31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" sowie die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Ernährung und Landwirtschaft" ersetzt.