(7134-2)
Das
Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
10. September 2002 (BGBl. I S. 3518), das zuletzt durch Artikel
4 Absatz 67 des Gesetzes vom
7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 37 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.
- 2.
- § 39 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.
- 3.
- In § 44 Absatz 1 und 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
V. v. 13.03.2018 BGBl. I S. 373
Eingangsformel 16. BAMKostV ... Grund des § 44 Absatz 2 des Sprengstoffgesetzes, der zuletzt durch Artikel 289 Nummer 3 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist, in Verbindung mit § 23 Absatz 2 des Bundesgebührengesetzes ...