Artikel 347 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 347 Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau


Artikel 347 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 8. September 2015 KfWG § 7, § 7a, § 12, § 12a

(7622-1)

Das Gesetz über die Kreditanstalt für Wiederaufbau in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juni 1969 (BGBl. I S. 573), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

b)
In Nummer 2 werden die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Ernährung und Landwirtschaft", die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" und die Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" ersetzt.

2.
In § 7a Absatz 1 Satz 2 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" und die Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" ersetzt.

3.
In § 12 Absatz 1 Satz 1 und § 12a Absatz 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 347 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 347 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der KfW-Verordnung
V. v. 13.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 39
Eingangsformel KfWVÄndV
... 3 und 5 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, von denen Absatz 1 durch Artikel 347 Nummer 3 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit dem ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 271 11. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juni 1969 (BGBl. I S. 573), das zuletzt durch Artikel 347 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und ...


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