Artikel 405 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 405 Änderung des Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetzes


Artikel 405 ändert mWv. 8. September 2015 AgrarAbsFDG § 4

(7847-24)

In § 4 des Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetzes vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2688), das zuletzt durch Artikel 30 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, werden die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Ernährung und Landwirtschaft" ersetzt.



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