Artikel 407 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 407 Änderung des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes


Artikel 407 ändert mWv. 8. September 2015 TierErzHaVerbG § 6, § 7

(7847-29)

In § 6 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 3 Satz 1 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes vom 8. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2394), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 97 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Ernährung und Landwirtschaft" ersetzt.



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