Artikel 426 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 426 Änderung des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse


Artikel 426 ändert mWv. 8. September 2015 VersAusglKassG § 3

(800-29)

In § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1939, 1947), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 19 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) geändert worden ist, wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.



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