Artikel 445 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 445 Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung


Artikel 445 ändert mWv. 8. September 2015 RVOrgÜG § 16

(827-15)

In § 16 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3242, 3292), das zuletzt durch Artikel 9b des Gesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1939) geändert worden ist, werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.



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