Artikel 477 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 477 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Kraftfahrsachverständigengesetzes


Artikel 477 ändert mWv. 8. September 2015 KfSachvV § 1

(9231-10-1)

In § 1 Absatz 4 der Verordnung zur Durchführung des Kraftfahrsachverständigengesetzes vom 24. Mai 1972 (BGBl. I S. 854), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 26. Juli 2013 (BGBl. I S. 2803) geändert worden ist, werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.



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