Artikel 519 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 519 Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen


Artikel 519 ändert mWv. 8. September 2015 ESBO § 3, § 35

(933-11)

In § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b sowie § 35 Absatz 3 Nummer 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen vom 25. Februar 1972 (BGBl. I S. 269), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Juli 2012 (BGBl. I S. 1703) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.



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