Artikel 543 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 543 Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung


Artikel 543 ändert mWv. 8. September 2015 SportSeeSchV § 2, § 3, § 4, § 4a, § 12, § 15, Anlage 1, Anlage 1a, Anlage 2, Anlage 2a, Anlage 3

(9510-1-10)

Die Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGBl. I S. 394), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 132 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Satz 1, 2 und 3, § 3 Absatz 2 Satz 2, § 4 Absatz 2 Satz 1 und 2, § 4a Absatz 1, § 12 Absatz 3, 4, 5 und 6 Satz 1 sowie § 15 Absatz 2 werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.

2.
In den Anlagen 1, 1a, 2, 2a, 2b und 3 werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.



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