Änderung Artikel 625 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 23.07.2016

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Artikel 625 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.07.2016 geltenden Fassung
Artikel 625 n.F. (neue Fassung)
in der am 23.07.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 5 Abs. 9 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666

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(Text neue Fassung)

Artikel 625 (aufgehoben)


vorherige Änderung

In § 33f Absatz 2 Nummer 2 der Gewerbeordnung, die zuletzt durch Artikel 275 dieser Verordnung geändert worden ist, werden die Wörter 'Wirtschaft und Technologie' durch die Wörter 'Wirtschaft und Energie' ersetzt.



 



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