Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvF 2/13 - (zu den §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes; hier: Betreuungsgeld) (BVerfGE20150721 k.a.Abk.)

B. v. 24.08.2015 BGBl. I S. 1565 (Nr. 35)
Geltung ab 21.07.2015; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht

Entscheidung


Entscheidung ändert mWv. 21. Juli 2015 BEEG § 4a, § 4b, § 4c, § 4d

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 - 1 BvF 2/13 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§§ 4a bis 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) vom 15. Februar 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 254) sind mit Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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