Anlage 3 - Steueränderungsgesetz 2015 (StÄndG 2015 k.a.Abk.)

Anlage 3 zu Artikel 9 Nummer 8



Anlage 25 (zu § 191 Absatz 2)

Wertzahlen für Ein- und Zweifamilienhäuser nach § 181 Absatz 1 Nummer 1 BewG und Wohnungseigentum nach § 181 Absatz 1 Nummer 3 BewG


Vorläufiger Sachwert § 189 Absatz 3 Bodenrichtwert
bis
15 EUR/m² 30 EUR/m² 50 EUR/m² 100 EUR/m² 150 EUR/m²
bis 50.000 EUR 1,01,11,21,21,2
100.000 EUR 0,80,91,01,11,1
150.000 EUR 0,80,90,91,01,0
200.000 EUR 0,70,80,80,90,9
300.000 EUR 0,60,70,70,80,8
400.000 EUR 0,50,60,70,70,8
500.000 EUR 0,50,60,60,70,8
über500.000 EUR 0,50,50,50,60,7


Vorläufiger Sachwert § 189 Absatz 3 Bodenrichtwert
bis über
200 EUR/m² 300 EUR/m² 400 EUR/m² 500 EUR/m² 500 EUR/m²
bis 50.000 EUR 1,31,31,41,41,5
100.000 EUR 1,11,21,21,31,3
150.000 EUR 1,01,11,11,21,2
200.000 EUR 1,01,11,11,21,2
300.000 EUR 0,91,01,01,11,2
400.000 EUR 0,80,91,01,01,1
500.000 EUR 0,80,91,01,01,1
über500.000 EUR 0,70,80,90,91,0


Wertzahlen für Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke nach § 181 Absatz 1 Nummer 3 bis 6 BewG


Vorläufiger Sachwert § 189 Absatz 3  
bis 500.000 EUR 0,90
750.000 EUR 0,85
1.000.000 EUR 0,80
1.500.000 EUR 0,75
2.000.000 EUR 0,70
3.000.000 EUR 0,65
über3.000.000 EUR 0,60




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