Artikel 5 - Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes (BVerSchZusG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des VIS-Zugangsgesetzes


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2016 VISZG § 3

§ 3 des VIS-Zugangsgesetzes vom 6. Mai 2009 (BGBl. I S. 1034; 2013 I S. 3212) wird wie folgt geändert:

1.
Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 3a eingefügt:

„3a.
einer Straftat nach den §§ 89a, 89b und 91 des Strafgesetzbuches,".

2.
Der Nummer 4 wird folgender Wortlaut angefügt:

„der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 1 des Rahmenbeschlusses 2008/919/JI (ABl. L 330 vom 9.12.2008, S. 21) geändert worden ist,".

3.
Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:

„4a.
einer Straftat nach § 94 Absatz 2, den §§ 95 bis 97a, 98 Absatz 1, § 99 Absatz 1 und 2, § 100 Absatz 2 und § 100a des Strafgesetzbuches,".

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 BVerSchZusG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVerSchZusG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 12 BVerSchZusG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 5 tritt am 1. Februar 2016 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1818
Artikel 4 InfoAustG Änderung des VIS-Zugangsgesetzes
... 3a des VIS-Zugangsgesetzes vom 6. Mai 2009 (BGBl. I S. 1034; 2013 I S. 3212), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938) geändert worden ist, wird die Angabe ...


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