Artikel 8 - Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes (BVerSchZusG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 21. November 2015 BBesG Anlage I, BBesO A/B Besoldungsgruppe B 6, Besoldungsgruppe B 7

Die Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 43 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 6" wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe „Direktor beim Amt für den Militärischen Abschirmdienst - als der ständige Vertreter des Amtschefs -" wird gestrichen.

b)
Nach der Angabe „Präsident und Professor des Max Rubner-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel" wird die Angabe „Vizepräsident beim Bundesamt für Verfassungsschutz" eingefügt.

c)
Die Angabe „Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz" wird gestrichen.

d)
Nach der Angabe „Vizepräsident des Bundesversicherungsamtes" wird die Angabe „Vizepräsident des Militärischen Abschirmdienstes" eingefügt.

2.
Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 7" wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe „Präsident des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst" wird gestrichen.

b)
Nach der Angabe „Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung" wird die Angabe „Präsident des Militärischen Abschirmdienstes" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 BVerSchZusG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVerSchZusG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Haushaltsgesetz 2016
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2378; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 31.03.2017 BGBl. I S. 698
§ 10 HG 2016 Bezüge
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938) geändert worden ist, für Beamtinnen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 1 7. BesÄndG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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