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Artikel 9 - Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes (BVerSchZusG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. November 2015 StPO § 492

In § 492 Absatz 4 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 14 Nummer 7 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, wird die Angabe „Nr. 1 und 2" durch die Wörter „Nummer 1 und 2 und, wenn dies erforderlich ist, Nummer 3 und 4" ersetzt und werden die Wörter „das Amt für" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 BVerSchZusG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVerSchZusG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
Artikel 9 KorrBekG Änderung der Strafprozessordnung
... Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938) geändert worden ist, wird wie folgt ...