(1) Im Handlungsbereich „Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen, fördern und schulen" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verantwortlich zu führen und zu motivieren, Personal zu gewinnen, Teams zusammenzustellen und deren Zusammenarbeit zu entwickeln, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und deren Leistungen zu beurteilen, die berufliche Entwicklung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend den individuellen und den Unternehmensinteressen zu gestalten sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der service- und verkaufsorientierten Kommunikation anzuleiten. Dabei soll die zu prüfende Person Instrumente zur Konfliktbewältigung im Team einsetzen.
(2) In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden:
- 1.
- Durchführen eines lösungsorientierten Konfliktgesprächs,
- 2.
- Durchführen eines Kritik- und Beurteilungsgesprächs,
- 3.
- Führen, Dokumentieren und Auswerten eines Zielvereinbarungsgesprächs unter Berücksichtigung der Mitarbeitermotivation,
- 4.
- Durchführen einer Unterweisung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
- 5.
- Durchführen eines Vorstellungsgesprächs und
- 6.
- Erläutern der Vorgehensweise bei der Personalgewinnung unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der betrieblichen Anforderungen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 18 LmhFortbPrüfV Praktische Prüfung (vom 17.12.2019) ... eine Arbeitsaufgabe auf der Grundlage von § 12 oder § 13, jeweils in Kombination mit § 15 , sowie 3. eine Gesprächssimulation auf der Grundlage von § 14 oder § ... § 15, sowie 3. eine Gesprächssimulation auf der Grundlage von § 14 oder § 15 . (2) Das Projekt für die Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben; ...