Artikel 4 - Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner (LPartRBerG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2015 LAP-gDVerfSchV § 7

In § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes vom 11. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2640), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 6 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Eheurkunde" die Wörter „oder der Lebenspartnerschaftsurkunde" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 LPartRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LPartRBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 13 SchriftVG Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
... Dienst im Verfassungsschutz des Bundes vom 11. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2640), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 23 Absatz 4 Satz ...


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