Anlage 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin (FleiAusbV k.a.Abk.)

V. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 898; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.12.2016 BGBl. 2017 I S. 37
Geltung ab 01.08.2005; FNA: 806-21-1-337 Berufliche Bildung
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Anlage 1 (zu § 5 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin


Anlage 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 2005 S. 901 - 905)


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin V. v. 30. Dezember 2016 BGBl. 2017 I S. 37 m.W.v. 1. August 2017

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Frühere Fassungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2017Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin
vom 30.12.2016 BGBl. 2017 I S. 37

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FleiAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FleiAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 FleiAusbV Ausbildungsrahmenplan (vom 01.08.2017)
... Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in der Anlage 1 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin
V. v. 30.12.2016 BGBl. 2017 I S. 37
Artikel 1 1. FleiAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin
... Kopfzeile werden die Wörter „Anlage (zu § 5)" durch die Wörter „ Anlage 1 (zu § 5 Satz 1)" ersetzt. b) In Abschnitt II laufende Nummer 1 Spalte 3 wird ...


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