Das
Ölschadengesetz vom
30. September 1988 (BGBl. I S. 1770; 1995 I S. 2084), das zuletzt durch Artikel
4 Absatz 24 des Gesetzes vom
7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
- b)
- Nummer 3 Satz 2 wird aufgehoben.
- 2.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In den Absätzen 1, 2, 3, 4 und 6 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.
- b)
- In Absatz 7 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" und wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.