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Artikel 9 - Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale Rechtshilfe auf Hoher See sowie zur Änderung seerechtlicher Vorschriften (HSeeZGuSeeRÄndG k.a.Abk.)

G. v. 25.11.2015 BGBl. I S. 2095 (Nr. 47); zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 10 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Geltung ab 03.12.2015, abweichend siehe Artikel 11
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Artikel 9 Änderung der Zuständigkeitsbezeichnungs-Verordnung See


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. Dezember 2015 ZustBV-See § 1

§ 1 Nummer 2 der Zuständigkeitsbezeichnungs-Verordnung See vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 442), die zuletzt durch Artikel 121 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In dem Satzteil vor Buchstabe a werden die Wörter „Artikel 8 und 9 des Übereinkommens über die Hohe See vom 29. April 1958 (BGBl. 1972 II S. 1089)" durch die Wörter „Artikel 95 und 96 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798, 1799)" und das Semikolon am Ende durch ein Komma ersetzt.

2.
In Buchstabe c wird die Angabe „18. September 1925" durch die Angabe „19. August 1925" ersetzt.

3.
In Buchstabe e wird die Angabe „(BGBl. 1994 II S. 1798)" gestrichen und wird das Semikolon am Ende durch ein Komma ersetzt.

4.
Folgender Buchstabe f wird angefügt:

„f)
Benutzung von Schiffen zur Schleusung von Migranten auf dem Seeweg im Rahmen des Zusatzprotokolls vom 15. November 2000 gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl. 2005 II S. 954, 1007; 2007 II S. 1348);".



 

Zitierungen von Artikel 9 Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale Rechtshilfe auf Hoher See sowie zur Änderung seerechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 HSeeZGuSeeRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HSeeZGuSeeRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 54 WSVZuAnpV Änderung der Zuständigkeitsbezeichnungs-Verordnung See
... See vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 442), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 25. November 2015 (BGBl. I S. 2095) geändert worden ist, werden die ...