§ 1 Anzeigepflicht
Verfügungsberechtigte und Besitzer von Reben sind verpflichtet, der zuständigen Behörde das Auftreten und den Verdacht des Auftretens der Reblaus unter Angabe des Standorts der Reben unverzüglich anzuzeigen.
interne Verweise§ 7 ReblV Ordnungswidrigkeiten (vom 17.10.2012) ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erstattet, 1a. einer ...
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